Rechtliches
AML-Richtlinie
Spinimax setzt auf ein mehrstufiges Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diese Seite erklärt, wie es funktioniert.
1. Zielsetzung
Spinimax verpflichtet sich zu hohen Standards bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ("AML"). Ziel ist es, die Identität jedes Kunden zuverlässig festzustellen und sicherzustellen, dass genutzte Zahlungsmethoden weder entwendet noch von Dritten missbraucht werden.
2. Rechtsgrundlage
Das AML-Programm orientiert sich unter anderem an folgenden Regelwerken:
- EU-Richtlinie 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche.
- EU-Verordnung 2015/847 über die bei Geldtransfers zu übermittelnden Angaben.
- Anwendbare EU-Sanktions- und Embargoregelungen.
- Das Geldwäschepräventionsgesetz von Anjouan (Act 008 von 2005).
3. Was gilt als Geldwäsche?
Als Geldwäsche gilt insbesondere die Umwandlung, Übertragung, Verschleierung oder Nutzung von Vermögenswerten in dem Wissen, dass diese aus einer Straftat stammen, um deren illegale Herkunft zu verbergen oder Dritten zu helfen, sich den rechtlichen Folgen ihres Handelns zu entziehen.
4. Organisation
Die Verantwortung für die Umsetzung der AML-Richtlinie liegt bei der Geschäftsleitung. Ein eigens benannter Geldwäschebeauftragter (Money Laundering Reporting Officer, "MLRO") überwacht die Einhaltung der Richtlinie und berichtet direkt an die Geschäftsleitung. Wesentliche Änderungen der Richtlinie bedürfen der Zustimmung von Geschäftsleitung und MLRO.
5. Dreistufige Kundenprüfung
| Stufe | Auslöser | Erforderliche Angaben |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Vor jeder Auszahlung, unabhängig vom Betrag | Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Wohnsitzland, Geschlecht, vollständige Adresse |
| Stufe 2 | Ab kumulierten Ein- oder Auszahlungen von rund 2.000 € | Amtlicher Lichtbildausweis sowie ein elektronischer oder manueller Adressabgleich |
| Stufe 3 | Ab kumulierten Ein- oder Auszahlungen von rund 5.000 € | Nachweis der Herkunft der Mittel (z. B. Gehalt, Unternehmensbeteiligung, Erbschaft, Kapitalanlage) |
Bis zum Abschluss der jeweils erforderlichen Stufe werden betroffene Ein- oder Auszahlungen zurückgehalten.
6. Risikoeinstufung
Länder werden nach ihrem Geldwäscherisiko in drei Kategorien eingeteilt. Bei Ländern mit mittlerem Risiko greifen die Prüfstufen bereits bei niedrigeren Beträgen; Länder mit hohem Risiko werden vom Dienst ausgeschlossen. Die Einstufung wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.
7. Laufende Transaktionsüberwachung
Alle Transaktionen werden fortlaufend auf ungewöhnliche oder verdächtige Muster überwacht – automatisiert durch entsprechende Systeme und zusätzlich durch geschulte Mitarbeiter. Die Überwachung erfolgt auf mehreren Ebenen: über die eingebundenen Zahlungsdienstleister, im laufenden Kundenkontakt sowie durch eine abschließende manuelle Prüfung auffälliger oder risikobehafteter Konten.
8. Meldewesen
Transaktionen, deren rechtmäßige Herkunft nicht nachvollziehbar ist, werden intern durch das AML-Team geprüft. Je nach Ergebnis kann eine Meldung an die zuständige Financial Intelligence Unit erfolgen und die Geschäftsbeziehung mit dem betroffenen Kunden beendet werden.
9. Schulung
Mitarbeiter mit Bezug zu Zahlungsprozessen durchlaufen verpflichtende Schulungen zu aktuellen AML-Vorgaben; neue Mitarbeiter erhalten zusätzliche Grundlagenschulungen durch AML-Fachpersonal.
10. Datenschutz
Alle im Rahmen der Geldwäscheprävention erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte verkauft. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Verhinderung von Geldwäsche dient.
11. Kontakt
Fragen oder Beschwerden zu unserer AML- und KYC-Richtlinie richten Sie bitte an support@spinimax.com.
Diese Seite fasst die AML-Richtlinie in vereinfachter, allgemeinverständlicher Form zusammen.